Da es immer wieder die tollsten Aussagen gibt über eine 10 jährige Steuerbefreiung in Portugal habe ich hier die wichtigsten Grundsätze zusammengefasst.
Der bis 31.12.2023 geltende Status ist in diesem Video von Dr. Rathenau sehr gut erklärt:
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Im Rahmen des 2012 eingeführten Golden Visa-Programms wurden Aufenthaltsgenehmigungen im Austausch gegen qualifizierte Investitionen gewährt, wobei die beliebteste Option Investitionen in Immobilien und Kapitaltransfers waren. Dies ist der ideale Weg für diejenigen, die eine Aufenthaltsgenehmigung wünschen, ohne die Verpflichtung, in Portugal steuerlich ansässig zu werden. Mit der Verabschiedung des Gesetzes Nr. 56/2023 am 6. Oktober wurde jedoch der Weg der Investition in Immobilien geschlossen. Für die Erlangung eines Goldenen Visums gibt es jetzt nur noch die folgenden Möglichkeiten:
Für Personen, die einen tatsächlichen Wohnsitz in Portugal anstreben, bietet das Land eine Reihe von Visa-Optionen an, die sich nach dem beabsichtigten Zweck richten, darunter abhängige Arbeit (D1), Unternehmertum (D2), Fernarbeit (D8), Ruhestand oder passives Einkommen (D7), um nur einige zu nennen.
Wer nicht mehr von den bis zum 01.01.2024 geltenden RNH-Steuerprivilegien profitieren kann, weil er die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Antrag nicht erfüllt, kann nur noch von einer stark abgeschwächten Version des steuerlichen Sonderstatus „Residente Não Habitual“ profitieren, der seit dem 01.01.2024 gilt. Die neuen Regelungen sehen steuerliche Vergünstigungen nur noch für bestimmte – neu nach Portugal umgesiedelte – Berufsschaffende vor, die im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung und Innovation folgende Tätigkeit ausüben:
a) Lehre im Hochschulbereich und wissenschaftliche Forschung, einschließlich wissenschaftlicher Tätigkeiten in Einrichtungen, die dem Schaffen, der Verbreitung und Weitergabe von Wissen dienen, die in das nationale Wissenschafts- und Technologiesystem integriert sind, sowie die Tätigkeit/Mitgliedschaft in Leitungsgremien von Einrichtungen, die als Technologie- und Innovationszentren anerkannt sind (dazu Gesetzesdekret Nr. 126-B/2021 vom 31.12.2021);
b) Qualifizierte Arbeitsplätze und/oder Mitgliedschaft in Körperschaften im Rahmen von vertraglichen Vergünstigungen im Sinne von Kapitel II des Investitionssteuergesetzes;
c) Hochqualifizierte Berufe, die noch in einer Regierungsverordnung zu definiert sind¹, die ausgeübt werden in:
i) Unternehmen, die in dem Geschäftsjahr, in dem sie ihre Tätigkeit aufgenommen haben, oder in den vorangegangenen fünf Geschäftsjahren gewichtige Investitionen vorgenommen haben und die von der Steuerregelung zur Investitionsförderung gemäß den Bestimmungen von Kapitel III des Investitionssteuergesetzes profitieren oder profitiert haben, oder
ii) Industrie- und Dienstleistungsunternehmen, deren Haupttätigkeiten noch in einer Regierungsverordnung zu definiert sind² und die in dem Geschäftsjahr, in dem sie ihre Tätigkeit aufgenommen haben, mindestens 50 % ihres Umsatzes exportieren oder in einem der beiden vorangegangenen Geschäftsjahre;
d) Andere qualifizierte Arbeitsplätze und/oder Mitgliedschaft in Leitungsgremien von Organisationen, die Wirtschaftstätigkeiten ausüben, die von der Stelle AICEP, E. P. E., oder von der Stelle IAPMEI, I. P., als relevant für die nationale Wirtschaft sind, insbesondere im Hinblick auf die Anziehung produktiver Investitionen und Verringerung regionaler Asymmetrien;
e) Forschung und Entwicklung von Personal, dessen Kosten für die Zwecke des Systems der steuerlichen Anreize für Forschung und Unternehmensentwicklung nach den Bestimmungen von Artikel 37 Absatz 1 Buchstabe b) des Investitionssteuergesetzbuchs anerkannt werden;
f) Arbeitsplätze und/oder Mitgliedschaft in Leitungsorganen von Unternehmen, die als Start-up-Unternehmen im Sinne des Gesetzes Nr. 21/2023 vom 25.05.2023 zertifiziert sind, oder
g) Arbeitsplätze oder andere Tätigkeiten, die von steuerlich Ansässigen in den Autonomen Regionen Azoren und Madeira ausgeübt werden, unter den Bedingungen, die noch durch ein regionales Gesetzesdekret festgelegt werden.
Steuerpflichtige, welche eine der genannten Voraussetzungen erfüllen, profitieren von einem besonderen Steuersatz von 20 % auf Einkünfte aus selbständiger und unselbständiger Tätigkeit. Diese Steuervergünstigung gilt für 10 Jahre. Diese 20 % Einkommensteuerflatrate und die Beschränkung auf 10 Jahre entsprechen den RNH-Regelungen in Bezug auf sog. Berufe mit erhöhter Wertschöpfung, die bis zum 01.01.2024 galten.
Im Rahmen dieser neuen Regelung gilt ein Steuersatz von 20 % für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und für Einkünfte aus Unternehmen oder freien Berufen, wobei verschiedene Einkünfte aus ausländischen Quellen von der Steuer befreit sind, mit Ausnahme von Einkünften aus Ländern, die als "Steuerparadiese" gelten. Es wird erwartet, dass diese überarbeitete NHR-Regelung in ihrer Anwendung strenger sein wird.
Quelle:
anwalt-portugal.de
Der bis 31.12.2023 geltende Status ist in diesem Video von Dr. Rathenau sehr gut erklärt:

Wer nach Portugal zieht, zahlt keine Steuern - Rechtsanwalt & Advogado Dr. Alexander Rathenau
Der steuerliche Sonderstatus Residente Não Habitual in Portugal. Renten oder Pensionäre, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz nach Portugal verlegen, zahlen keine...

Ist dies auch das Ende des Goldenen Visums?
Im Rahmen des 2012 eingeführten Golden Visa-Programms wurden Aufenthaltsgenehmigungen im Austausch gegen qualifizierte Investitionen gewährt, wobei die beliebteste Option Investitionen in Immobilien und Kapitaltransfers waren. Dies ist der ideale Weg für diejenigen, die eine Aufenthaltsgenehmigung wünschen, ohne die Verpflichtung, in Portugal steuerlich ansässig zu werden. Mit der Verabschiedung des Gesetzes Nr. 56/2023 am 6. Oktober wurde jedoch der Weg der Investition in Immobilien geschlossen. Für die Erlangung eines Goldenen Visums gibt es jetzt nur noch die folgenden Möglichkeiten:
- Investitionen in nicht-immobilienbezogene kollektive Kapitalanlagen mit Kapitalübertragungen von 500.000 € oder mehr.
- Investitionen in portugiesische Handelsunternehmen mit einem Mindestkapitaltransfer von 500.000 € in Verbindung mit der Schaffung von fünf Dauerarbeitsplätzen.
- Schaffung von mindestens zehn Arbeitsplätzen.
- Kapitaltransfers für Forschungstätigkeiten öffentlicher oder privater wissenschaftlicher Einrichtungen mit einem Mindestbetrag von 500.000 € (bei Investitionen in Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte um 20 % reduziert).
- Vermögenstransfers in Höhe von mindestens 250.000 € (abzüglich 20 % für Investitionen in Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte) zur Förderung von Investitionen, künstlerischer Produktion und der Erhaltung des nationalen Kulturerbes.
Für Personen, die einen tatsächlichen Wohnsitz in Portugal anstreben, bietet das Land eine Reihe von Visa-Optionen an, die sich nach dem beabsichtigten Zweck richten, darunter abhängige Arbeit (D1), Unternehmertum (D2), Fernarbeit (D8), Ruhestand oder passives Einkommen (D7), um nur einige zu nennen.
B. Die neuen Regelungen zu RNH-Steuervergünstigungen ab dem 01.01.2024:
Wer nicht mehr von den bis zum 01.01.2024 geltenden RNH-Steuerprivilegien profitieren kann, weil er die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Antrag nicht erfüllt, kann nur noch von einer stark abgeschwächten Version des steuerlichen Sonderstatus „Residente Não Habitual“ profitieren, der seit dem 01.01.2024 gilt. Die neuen Regelungen sehen steuerliche Vergünstigungen nur noch für bestimmte – neu nach Portugal umgesiedelte – Berufsschaffende vor, die im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung und Innovation folgende Tätigkeit ausüben:
a) Lehre im Hochschulbereich und wissenschaftliche Forschung, einschließlich wissenschaftlicher Tätigkeiten in Einrichtungen, die dem Schaffen, der Verbreitung und Weitergabe von Wissen dienen, die in das nationale Wissenschafts- und Technologiesystem integriert sind, sowie die Tätigkeit/Mitgliedschaft in Leitungsgremien von Einrichtungen, die als Technologie- und Innovationszentren anerkannt sind (dazu Gesetzesdekret Nr. 126-B/2021 vom 31.12.2021);
b) Qualifizierte Arbeitsplätze und/oder Mitgliedschaft in Körperschaften im Rahmen von vertraglichen Vergünstigungen im Sinne von Kapitel II des Investitionssteuergesetzes;
c) Hochqualifizierte Berufe, die noch in einer Regierungsverordnung zu definiert sind¹, die ausgeübt werden in:
i) Unternehmen, die in dem Geschäftsjahr, in dem sie ihre Tätigkeit aufgenommen haben, oder in den vorangegangenen fünf Geschäftsjahren gewichtige Investitionen vorgenommen haben und die von der Steuerregelung zur Investitionsförderung gemäß den Bestimmungen von Kapitel III des Investitionssteuergesetzes profitieren oder profitiert haben, oder
ii) Industrie- und Dienstleistungsunternehmen, deren Haupttätigkeiten noch in einer Regierungsverordnung zu definiert sind² und die in dem Geschäftsjahr, in dem sie ihre Tätigkeit aufgenommen haben, mindestens 50 % ihres Umsatzes exportieren oder in einem der beiden vorangegangenen Geschäftsjahre;
d) Andere qualifizierte Arbeitsplätze und/oder Mitgliedschaft in Leitungsgremien von Organisationen, die Wirtschaftstätigkeiten ausüben, die von der Stelle AICEP, E. P. E., oder von der Stelle IAPMEI, I. P., als relevant für die nationale Wirtschaft sind, insbesondere im Hinblick auf die Anziehung produktiver Investitionen und Verringerung regionaler Asymmetrien;
e) Forschung und Entwicklung von Personal, dessen Kosten für die Zwecke des Systems der steuerlichen Anreize für Forschung und Unternehmensentwicklung nach den Bestimmungen von Artikel 37 Absatz 1 Buchstabe b) des Investitionssteuergesetzbuchs anerkannt werden;
f) Arbeitsplätze und/oder Mitgliedschaft in Leitungsorganen von Unternehmen, die als Start-up-Unternehmen im Sinne des Gesetzes Nr. 21/2023 vom 25.05.2023 zertifiziert sind, oder
g) Arbeitsplätze oder andere Tätigkeiten, die von steuerlich Ansässigen in den Autonomen Regionen Azoren und Madeira ausgeübt werden, unter den Bedingungen, die noch durch ein regionales Gesetzesdekret festgelegt werden.
Steuerpflichtige, welche eine der genannten Voraussetzungen erfüllen, profitieren von einem besonderen Steuersatz von 20 % auf Einkünfte aus selbständiger und unselbständiger Tätigkeit. Diese Steuervergünstigung gilt für 10 Jahre. Diese 20 % Einkommensteuerflatrate und die Beschränkung auf 10 Jahre entsprechen den RNH-Regelungen in Bezug auf sog. Berufe mit erhöhter Wertschöpfung, die bis zum 01.01.2024 galten.
Im Rahmen dieser neuen Regelung gilt ein Steuersatz von 20 % für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und für Einkünfte aus Unternehmen oder freien Berufen, wobei verschiedene Einkünfte aus ausländischen Quellen von der Steuer befreit sind, mit Ausnahme von Einkünften aus Ländern, die als "Steuerparadiese" gelten. Es wird erwartet, dass diese überarbeitete NHR-Regelung in ihrer Anwendung strenger sein wird.
Quelle:

Der portugiesische steuerliche Sonderstatus „Residente Não Habitual“ ab 2024
Der portugiesische steuerliche Sonderstatus mit dem Namen „Residente Não Habitual“ (kurz RNH) gewährt steuerliche Vergünstigungen auf bestimmte Einkommensarten, vor allem aus dem Ausland. In der Praxis profitieren vor allem Ruheständler von diesem Sonderstatus.
