Portugal hat wegen der steigenden Infektionszahlen weitere Verhaltensregeln beschlossen. Neben den bisher schon geltenden allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln gilt:
  • Versammlungen sind mit bis zu 10 Personen zulässig.

  • Kommerzielle Einrichtungen und Betriebe dürfen nicht vor 10 Uhr öffnen - mit Ausnahme von allen essentiell notwendigen Geschäftszweigen, die während des Lockdown auch schon öffnen durften, also z. B Supermärkte, Zeitschriftengeschäfte, Wäschereien, Apotheken usw. Die Ladenschlußzeiten sind individuell nach kommunalem Beschluß zwischen 20 und 23 Uhr. Dies gilt nicht für Restaurants, take away, Arztpraxen usw.

  • Verpflegungs-Bereiche in Einkaufszentren: Höchstgrenze 4 Personen pro Gruppe. Das gilt auch für bis zu 300m von der Schule entfernte Cafés, Restaurants, Pastelarias usw. Wenn alle Personen in einem gemeinsamen Haushalt leben, dürfen es auch mehr als 4 Personen sein.

  • Verkaufsverbot alkoholischer Getränke an Tankstellen und ab 20.00 Uhr in allen Betrieben (außer Restaurants). Man kann sich also weiterhin mit Freunden zum Abendessen im Restaurant treffen.

  • Alkoholkonsumverbot auf öffentlichen Straßen und Plätzen

  • Schüler müssen zwischen dem 14. und 17. September wieder in die Schule (Anwesenheitspflicht).