Da es immer wieder zu Missverständnissen kommt, wer mit welchem Führerschein welche Fahrzeuge in Portugal fahren darf, hier eine kleine Aufstellung:
Bei einem längeren Aufenthalt als 6 Monate im Jahr sind die portugiesischen Anmeldefristen einzuhalten. Der nachfolgende Link enthält eine Vollmacht als pdf zum ausdrucken.
- Der Fahrer ist in Portugal gemeldet (resident):
Egal ob portugiesischer oder deutscher Führerschein
Er darf nur Fahrzeuge mit portugiesischen Kennzeichen fahren und macht sich sofort strafbar, auch bei seinem eigenen deutschen Fahrzeug. Wer einen deutschen Personalausweis, deutschen Führerschein vorzeigt, wird in der Regel aber nicht belangt, wenn ein deutsches, eigenes Fahrzeug gefahren wird (da für die Polizei von einem "normalen" Touristen nicht zu unterscheiden - es sei denn, man protzt mit seinen portugiesisch-Kenntnissen oder zeigt auch seine port. Steuernummer). Zulässig ist es jedoch nicht.
- Der Fahrer ist nicht in Portugal gemeldet (Urlauber):
Er darf sämtliche Fahrzeuge fahren. Seine eigenen deutschen und fremde deutsche sowie portugiesische Fahrzeuge. Allerdings benötigt er einen "Beweis", dass das Fahrzeug rechtmäßig gefahren wird. Dies erfolgt durch eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters. Eine solche Vollmacht sieht z. B. wie folgt aus:
Declaração Name des Fahrzeughalters, portador do BI (ou Passaporte) n° Reisepass oder Personalausweis Nummer, residente em Anschrift declaro qu autorizo a/o Sra./Sr. Name des Fahrers, derzeitige Anschrift in Portugal, Ausweisnummer o uso do veículo com a matricula .............. Kennzeichen des Fahrzeugs para fins particulares. |
Bei einem längeren Aufenthalt als 6 Monate im Jahr sind die portugiesischen Anmeldefristen einzuhalten. Der nachfolgende Link enthält eine Vollmacht als pdf zum ausdrucken.