1. Natura-2000-Netzgebiete, Schutzgebiete (orange):​

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2. Zonen (rot), die unter die Küstenentwicklungspläne der EU fallen​

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Für 1. und 2. gilt:

Der Aufenthalt und das Übernachten in Fahrzeugen (Wohnwagen, Wohnmobil, Kastenwagen, Van) ist verboten.​


Aufenthalt:
Wer im Wohnmobil oder Campervan zum Strand fährt und dort seine Stühle raus stellt, Fernsehantenne oder Trittstufe ausfährt oder im Wagen isst, zahlt künftig Strafe. Damit will man die Flut an Surf- und Urlaubscampern an den Stränden und angrenzenden Gebieten eindämmen, damit die "normalen" Strandgäste wieder Parkmöglichkeiten bekommen und Umweltverschmutzungen verursacht durch Camper nicht mehr möglich sind. Ferner müssen die Parkplatzdimensionen (Parkmarkierungen) eingehalten werden. Ist ein Wohnmobil größer und überschreitet die Markierung, darf es dort nicht parken, auch nicht für "nur" einen Strandbesuch.​

Übernachten und Wohnen:
Grundsätzlich ohne Ausnahmen verboten - auch das Wohnen oder Übernachten auf Privatgrund, egal ob eigener oder fremder (illegal angebotene Stellplätze)
Sie können Ihr Wohnmobil auf Privatgrund parken, dürfen sich aber darin nicht aufhalten.
Erlaubt in diesen Regionen ( 1. und 2.) ist der Aufenthalt grundsätzlich nur an dafür zugewiesenen Stellplätzen oder Campingplätzen.

3. In allen anderen Gebieten (Bild 1 oben; graue Bereiche)

Übernachten und Parken für maximal 48 Stunden erlaubt. Danach muß der Übernachtungsplatz (und die Gemeinde) verlassen werden oder ein amtlicher Stellplatz oder Campingplatz aufgesucht werden.

Es bieten immer wieder einige private Privatpersonen Ihr Land zum Übernachten gegen Bezahlung an. Stellen Sie sich dort bitte nicht hin, weil das illegal ist und Sie eine saftige Strafe riskieren. Ohne eine gültige Lizenz der Gemeinde ist es streng verboten, Übernachtungen anzubieten, weil die erfolderlichen Infrastrukturen zur Entsorgung, Müllbeseitigung, kontrolliertes Wasser ect. fehlen.

Stellplätze und Campingplätze haben einige kostenintensiven Auflagen zu erfüllen. Es ist aber auch eine Haftungsfrage, da Privatvermieter keine Betriebshaftpflichtversicherung für evtl. Schäden abschließen können. Gehen Sie also bitte zu Ihrer eigenen Sicherheit nur auf von der Gemeinde genehmigte Stellplätze oder offizielle Campingplätze.

Wer frei campen möchte, kann dies in den grauen Gebietern gerne für 48 Stunden machen. Meist steht er auf Privatgrund, auch in der Pampa und braucht daher vorher das Einverständnis des Eigentümers. Einfach irgendwo hinstellen ist extrem unhöflich und gehört sich einfach nicht!!!

Fazit:

Es gibt jetzt eine klare Rechtslage, die illegal stehenden Camper mit Strafe zu belegen und auch gleich zu kassieren, auch auf eigenem oder fremden, privaten Grundstücken und privaten Ländereien. Das hat den Hintergrund, daß nicht überall in der Natur Wohnwägen herumstehen und die Natur verschandeln. Eine weitere Verschärfung ist das Aufenthaltsverbot für Wohnmobile im Naturschutzgebiet.


Bußgelder:
Übernachten und Aufenthalt in Wohnmobilen außerhalb der erlaubten Zonen, werden mit einem Bußgeld in Höhe von 60 bis 300 Euro belegt. In Natura-2000-Netzgebieten, Schutzgebieten und Zonen, die unter die Küstenentwicklungspläne fallen beträgt das Bußgeld 120 bis 600 Euro.

Bei Lagerfeuern
im PNSACV beträgt die Geldbuße 10.000 € bis 200.000 € (Art. 43 Nr. 1 Buchst. r, Nr. 4 Buchst. d Gesetzesdekret 142/2008. Bei juristischen Personen kann die Geldbuße bis zu 5.000.000 € erreichen.

UPDATE: 24.7.2023



Für die Region Faro gilt ab sofort, dass in Campingfahrzeugen nur noch ausschließlich auf dafür ausgewiesenen Plätzen übernachtet werden darf, in manchen sogar nur bis maximal 72 Stunden. Diese Regelung wird wohl zeitnah von allen Verwaltungsbezirken der Algarve übernommen.