um viele Ungereimtheiten zu beseitigen....

Muss ich als in Portugal resident gemeldeter meinen deutschen Führerschein generell umtauschen innerhalb von 2 Jahren?

Nein. Nur deutsche Führerscheine, die vor dem 1.1.2013 ausgestellt wurden, weil diese sind noch unbefristet, haben also kein Ablaufdatum. Alle danach ausgestellten Führerscheine haben bereits eine Gültigkeit von 15 Jahren, sind also befristet. Diese Befristung steht im Scheckkartenführerschein auf der Vorderseite unter der Ziffer 4b.​



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Eine Umtauschpflicht für diese neuen Führerscheine besteht demnach erst kurz vor dem Ablaufdatum, also erst nach 15 Jahren.
Wer seinen vor 2013 ausgestellten Führerschein jetzt in Deutschland umtauschen würde gegen einen neuen Scheckkartenführerschein, bekommt dann einen befristeten Führerschein auf 15 Jahre und ist somit von der portugiesischen Umtauschpflicht innerhalb von 2 Jahren ab Residência entbunden. Das setzt natürlich voraus, dass man in Deutschland angemeldet ist (wenn auch nur für ein paar Tage), seinen alten Führerschein abgibt und einen neuen beantragt mit gesundheitlichen Prüfungen nach deutschen Vorgaben (Busführerschein, LKW usw) - der normale Führerschein Klasse B und C1,CE benötigt im Gegensatz zu Portugal keine Gesundheitsprüfungen.

Es gibt Beiträge im Internet, die auch einen Umtausch eines befristeten deutschen Führerscheines als notwendig erachten. Begründet wird diese Maßnahme mit den anderen Gültigkeitsdauern und medizinischen Attesten. Wir haben diesbezüglich in den Ausführungen von Dr. Rathenau (siehe weiter Unten) jedoch keine Verpflichtung ableiten können und vertreten die Auffassung, dass ein befristeter europäischer Führerschein bis zum Ende der Gültigkeit innerhalb der EU voll umfänglich anerkannt wird. (Siehe auch UPDATE weiter unten).​

  • Deutsche Führerscheine sind 15 Jahre gültig. Verlängerung problemlos ohne Gesundheitsprüfung​
  • Portugiesische Führerscheine sind gültig für 10 Jahre ab 30, dann mit 40, 50, 60, 65, 68, 70 und danach alle 2 Jahre (72,74 usw.) Außerdem sind medizinische Atteste vorzulegen. Augenarzt, med. Attest und bei Umtausch der Klassen C1 und CE (alter 3er bis 7,5 t) zusätzlich einen Reaktionstest bei einem Amtsarzt.​


Das ganze hat nur einen Haken:
  • Fahren Sie als Residenter in Portugal ein deutsches Fahrzeug - auch das eigene - (mit befristetem deutschen Führerschein), machen Sie sich der Steuerhinterziehung strafbar. Sie dürfen - wie jeder Portugiese auch - in Portugal nur Fahrzeuge fahren, die ein portugiesisches Kennzeichen haben. Wichtig in dem Zusammenhang ist die portugiesische Steuernummer (NIF). Ist die portugiesische Adresse beim Finanzamt hinterlegt, sind sie sofort dabei.
  • Haben Sei einen deutschen Führerschein und einen Personalausweis mit deutscher Adresse, kann der kontrollierende Beamte im Regelfall nicht feststellen, ob Sie resident sind oder nicht, wenn Sie es ihm nicht verraten. Haben Sie aber Ihren Führerschein bereits in einen portugiesischen Führerschein umgetauscht und fahren damit ein deutsches Kennzeichen, gibt es allerdings keine "Ausreden". Sie machen sich automatisch der Steuerhinterziehung schuldig. Mit einem portugiesischen Führerschein dürfen Sie nur Fahrzeuge mit portugiesischen Kennzeichen fahren.​


Hier ein Video von Honorarkonsul Dr. Alexander Rathenau, der das nochmals genau erklärt:

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Sie sind als Residenter jedoch in jedem Fall verpflichtet, Ihren deutschen Führerschein bei der IMT innerhalb von 60 Tagen zu registrieren. Das können Sie mit diesem Formular auch online in die Wege leiten (vorher mit Ihrer port. Steuernummer anmelden). Man muss nicht mehr extra deswegen nach Faro.

Welche Formalitäten erforderlich sind, wenn der deutsche Führerschein umgetauscht werden muss und wie das Procedere durchgeführt wird, können Sie hier detailliert nachlesen
auf Portugiesisch im Original der IMT mit diesem Formular



UPDATE:
Die portugiesische Regierung hat im Juli 2022 ein Gesetz veröffentlicht, dass die offizielle Anerkennung von Führerscheinen aus Staaten, die ein bilaterales Abkommen mit dem portugiesischen Staat haben, festlegt. Konkret gilt dies für Inhaber:innen von Führerscheinen, die von Mitgliedstaaten der Gemeinschaft portugiesischsprachiger Länder (CPLP) und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ausgestellt wurden. Sie können jetzt in Portugal am Verkehr teilnehmen, ohne ihre Führerscheine umtauschen zu müssen.

Das betrifft Fahrer:innen aus Angola, Brasilien, Kap Verden, São Tomé e Principe, Guinea Bissau und Mosambik sowie aus Australien, Belgien, Chile, Costa Rica, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kanada, Kolumbien, Korea, Lettland, Litauen, Luxemburg, Mexiko, Neuseeland, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen, Schweden, der Schweiz, der Slowakei, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, der Türkei, Ungarn, Großbritannien und den Vereinigten Staaten.


Weitere Voraussetzungen sind, dass seit der Ausstellung oder der letzten Erneuerung des Führerscheins nicht mehr als 15 Jahre vergangen sind und der Inhaber weniger als 60 Jahre alt ist. In dem im Staatsanzeiger Diário da República veröffentlichten Gesetzesdekret wird außerdem betont, dass diese Führerscheine nur dann zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland berechtigen, "wenn ihre Inhaber das nach portugiesischem Recht für die jeweilige Qualifikation erforderliche Mindestalter erreicht haben und wenn sie gültig sind und nicht aufgrund einer Rechtsvorschrift, einer Verwaltungsentscheidung oder eines Gerichtsurteils, die bzw. das in Portugal oder im Ausstellungsstaat gegen ihren Inhaber verhängt wurde, beschlagnahmt, ausgesetzt, abgelaufen oder widerrufen wurden".
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