Antwort: Nein
Die Zuständige Behörde für die Prüfung und die Durchführung der Vollstreckung ist in Deutschland ausschließlich das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn.
rechtliche Voraussetzungen für eine Vollstreckung:
Die Zuständige Behörde für die Prüfung und die Durchführung der Vollstreckung ist in Deutschland ausschließlich das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn.
rechtliche Voraussetzungen für eine Vollstreckung:
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