Die jahrelange Ignoranz und Intoleranz notorischer Freisteher, Möchtegern-Hippies und das Überhandnehmen von Surf-Camper-Vans hat nun nach viel Geduld seitens der portugiesischen Behörden und der einheimischen Bevölkerung zu einer drastischen Verschärfung der portugiesischen Straßenverkehrsordnung geführt und wurde auch parallel dazu als Umweltstraftat aufgenommen.
Die Regierung billigte am 27.11.2020 Änderungen in der Straßenverkehrsordnung, die die Orte spezifizieren, an denen Wohnmobile stehen und parken dürfen. Eine Übernachtung ist demnach ausschließlich in den eigens dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt, was automatisch alle anderen, nicht genannten Bereiche ausschließt. Gemeinsame Aktionen von GNR, PSP, Policia Maritima, Beauftragten der Gemeinde und der Umweltbehörde, die sehr schwer zeitnah zu realisieren waren, haben nun eine entscheidende Vereinfachung gefunden. Künftig kann und wird jede dieser Institutionen unabhängig sofort einschreiten dürfen. Der gesetzliche Rahmen ist nun eindeutig. Die GNR, die PSP, die Schifffahrtspolizei und die Gemeinden sind jetzt befugt, Inspektionen (mit Bußgeldverhängung) außerhalb öffentlicher Straßen und geschützter Gebiete in Situationen durchzuführen, in denen Wohnmobile oder Fahrzeuge außerhalb der dafür zugelassenen Orte übernachten und parken.
Wohnmobilisten, die im Naturpark oder an den Stränden des Landes übernachteten, insbesondere im Parque Natural do Sudoeste Alentejano e Costa Vicentina (PNSACV), verärgerten zunehmend die Bevölkerung, die sich mit Recht darüber beschwerten, dass es trotz der Risiken für die öffentliche Gesundheit keine konsequenten Kontrollen gab. Das hat sich geändert. Bei Aktionen der GNR und der Marinepolizei wurden allein diesen Monat mehr als 600 Verstöße registriert.
Camping- oder Caravaning außerhalb der dafür eigens vorgesehenen Orte sowie jede Form der Übernachtung im Freien stellt jetzt auch zusätzlich eine Umweltstraftat dar und wird mit einer Geldstrafe zwischen 200 und 36.000 Euro geahndet.
Die Änderungen in der Straßenverkehrsordnung wurden jetzt am 9.12 publiziert und sind ab dem 8.1.21 rechtsverbindlich. Im Prinzip geht es um ein Übernachtungsverbot (pernoita) und Parkverbot (aparcamento) von Wohnmobilen außerhalb von ausdrücklich zugelassenen Plätzen. Wohnmobile oder Artverwandte Fahrzeuge (Autocaravana ou similar)" werden definiert als Fahrzeuge, die über einen Wohnraum verfügen oder für die Nutzung eines Wohnraumes angepasst worden sind und von der Zulassungsbehörde als "Wohnmobil", "Spezialwohnheim" oder "Wohnwagen" eingestuft werden.
Die Regierung billigte am 27.11.2020 Änderungen in der Straßenverkehrsordnung, die die Orte spezifizieren, an denen Wohnmobile stehen und parken dürfen. Eine Übernachtung ist demnach ausschließlich in den eigens dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt, was automatisch alle anderen, nicht genannten Bereiche ausschließt. Gemeinsame Aktionen von GNR, PSP, Policia Maritima, Beauftragten der Gemeinde und der Umweltbehörde, die sehr schwer zeitnah zu realisieren waren, haben nun eine entscheidende Vereinfachung gefunden. Künftig kann und wird jede dieser Institutionen unabhängig sofort einschreiten dürfen. Der gesetzliche Rahmen ist nun eindeutig. Die GNR, die PSP, die Schifffahrtspolizei und die Gemeinden sind jetzt befugt, Inspektionen (mit Bußgeldverhängung) außerhalb öffentlicher Straßen und geschützter Gebiete in Situationen durchzuführen, in denen Wohnmobile oder Fahrzeuge außerhalb der dafür zugelassenen Orte übernachten und parken.
Wohnmobilisten, die im Naturpark oder an den Stränden des Landes übernachteten, insbesondere im Parque Natural do Sudoeste Alentejano e Costa Vicentina (PNSACV), verärgerten zunehmend die Bevölkerung, die sich mit Recht darüber beschwerten, dass es trotz der Risiken für die öffentliche Gesundheit keine konsequenten Kontrollen gab. Das hat sich geändert. Bei Aktionen der GNR und der Marinepolizei wurden allein diesen Monat mehr als 600 Verstöße registriert.
Camping- oder Caravaning außerhalb der dafür eigens vorgesehenen Orte sowie jede Form der Übernachtung im Freien stellt jetzt auch zusätzlich eine Umweltstraftat dar und wird mit einer Geldstrafe zwischen 200 und 36.000 Euro geahndet.
Die Änderungen in der Straßenverkehrsordnung wurden jetzt am 9.12 publiziert und sind ab dem 8.1.21 rechtsverbindlich. Im Prinzip geht es um ein Übernachtungsverbot (pernoita) und Parkverbot (aparcamento) von Wohnmobilen außerhalb von ausdrücklich zugelassenen Plätzen. Wohnmobile oder Artverwandte Fahrzeuge (Autocaravana ou similar)" werden definiert als Fahrzeuge, die über einen Wohnraum verfügen oder für die Nutzung eines Wohnraumes angepasst worden sind und von der Zulassungsbehörde als "Wohnmobil", "Spezialwohnheim" oder "Wohnwagen" eingestuft werden.
Normales parken eines Fahrzeuges ist wie bisher erlaubt. "Übernachtung (pernoita)" liegt vor bei einem Aufenthalt in einem Wohnmobil oder eines ähnlichen Fahrzeuges mit Insassen auf einem Park-/Stellplatz zwischen 21:00 Uhr und 7:00 Uhr des darauffolgenden Tages. Wer gegen diese Bestimmungen verstößt, wird mit einem Bußgeld von 60 bis 300 € belegt, in Naturschutzgebieten 120 bis 600 €.