Bei Nichtzahlung werden an Geldbußen ab 1.7.2024 erhoben:
Das 5-fache der Mautgebühren, mindestens 25 €, höchstens 50 €.
Die Obergrenze für Ordnungswidrigkeiten wegen Nichtbezahlung der Mautgebühren, für Verstöße die mit demselben Fahrzeug, auf derselben Straße und im selben Monat begangen werden, darf maximal den Wert einer einzigen Ordnungswidrigkeit haben.
Das ist wesentlich weniger als die Jahre zuvor.