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Ende des deutschen Führerscheins?

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14. Aug. 2012
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Nach einem Bericht in der ESA MUSS der deutsche Führerschein innerhalb 2 Jahren nach Anmeldung des Wohnistzes in PT in einen befristeten, portugiesichen FS umgetauscht werden. Stimmt das so? Wie sind Eure Meinungen/Erfahrungen dazu und wie macht Ihr das? Danke schon einmal für die Hilfe! LG Gabi
 
Die Konsularabteilung der deutschen Botschaft hat mir dazu mitgeteilt, dass sie eine offizielle Anfrage an die IMTT gestellt haben - aber leider noch keine Antwort vorliegt. Ich habe meinen FS Anfang registrieren lassen, habe da ein Papierchen erhalten, das ich mitführen muss und das bis Feburar 2015 gültig ist.
Mal schauen, was dann passiert...
Es ist wohl so, dass solche Führerscheine umgetauscht werden müssen, die kein "Verfallsdatum" haben, also unbegrenzt gültig sind. In anderen Ländern muss man seine Fahrerlaubnis ja alle paar Jahre erneuern (das heißt nicht, dass man eine neue Prüfung ablegen muss, sondern dass das Papierchen erneuert wird - neues Foto vor allem! - und/oder dass man ab einem bestimmten Alter immer wieder nachweisen muss, dass man noch fahrtüchtig ist). Der deutscche Führerschein ist im Prinzip für Privatpersonen unbegrenzt gültig, wenn er VOR dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde.
Allerdings müssen auch die "alten" deutschen Scheine spätestens bis 2033 umgetauscht werden. Siehe auch hier und hier

Prinzipiell ist der Umtausch kein Problem, denn ich habe bereits den scheckkarten-großen EU-Führerschein, und selbstverständlich sind da auch ALLE Klassen eingetragen und die sich nach der Umstellung von beispielsweise "Klasse 3" auf die [DLMURL="http://www.bussgeldkatalog-mpu.de/bussgeld/fahranfaenger/fuehrerscheinklassen-alt-neu/"]neuen Klassen[/DLMURL] geändert haben. Diese Klassen MÜSSEN auch in einem portugiesischen Führerschein eingetragen werden, wenn/falls man umtauscht.
Der einzige Unterschied wäre, dass man dann eben in Portugal ab einem bestimmten Alter alle paar Jahre ne ärztliche Bescheinigung einreichen muss, dass man noch in der Lage ist, ein Kfz zu führen. Das wird in Deutschland früher oder später ebenfalls kommen, und ich halte das auch für richtig.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nach EU- Recht ist es bis 2033 nicht notwendig, seinen alten Führerschein umtauschen zu lassen. Da kann auch Portugal nichts dagegen ändern, auch wenn sie das noch so wollen. Ich tausche jedenfalls nicht um.
 
Edit für meinen ersten Beitrag:
Ich habe da eben nachgeschaut in den EU-Richtlinien.
„Führerscheine der Gruppe 1“: eine der folgenden Fahrzeug(unter)klassen: A, B, BE, A1 und B1 in der
Begriffsbestimmung der Richtlinie 91/439/EWG (Anhang III Ziffer 1.1)
„Führerscheine der Gruppe 2“: eine der folgenden Fahrzeug(unter)klassen: C, CE, D, DE, C1, C1E, D1 und
D1E, in der Begriffsbestimmung der Richtlinie 91/439/EWG (Anhang III Ziffer 1.2)

für Portugal (Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar 18.11.1994) gilt:
  • Gruppe 1: gültig bis zum 65. Geburtstag des Inhabers; für 5 Jahre, wenn der Inhaber über 65 Jahre alt ist; für 2 Jahre, wenn der Inhaber über 70 Jahre alt ist
  • C, CE: gültig bis zum 40. Geburtstag des Inhabers; für 5 Jahre, wenn der Inhaber über 40 Jahre alt ist; für 3 Jahre, wenn der Inhaber über 65 Jahrealt ist; für 2 Jahre, wenn der Inhaber über 68 Jahrealt ist;
Der alte deutsche Führerschein Klasse 3 berechtigt zum Führen von Kfz bis 7,5 t zul. Gesamtgewicht und Zügen bis zu 3 Achsen, außerdem zum Führen von Kfz der Klassen 4 und 5. Bei Ablegen der Prüfung vor dem 1.4.1980 ist es erlaubt, auch Leichtkrafträder bis 125 cm³ zu fahren. Motorradführerscheine waren mit der alten Klasse 1 bezeichnet.
1991 wurde das alte Fahrerlaubnisrecht auf die neuen Fahrerlaubnisklassen mit Buchstaben (A, B, C, D) umgestellt.
Danach hat der "alte" FS Klasse 3 nun "neu" die Fahrerlaubnis für B, BE, C1, C1E.
Nachzulesen Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar
 
hier ist ein Schriftsatz der deutschen Botschaft. Danach besteht eine Umtauschverpflichtung für Residente, die länger als 2 Jahre in Portugal leben. Ich kann mir das ehrlich gesagt nicht so recht vorstellen, weil als deutscher Staatsbürger mit deutschem Führerschein, dessen Gültigkeit bis 2033 das Land Portugal seit 2013 EU- weit rechtlich anerkannt hat, kann mich nicht dazu verpflichten, ein deutsches Hoheitspapier abzugeben. Das kann Deutschland aber nicht Portugal.

Nach dem Schreiben jedoch ist das möglich. Für mich ein klarer Verstoß gegen EU- Recht.
Jedenfalls werde ich jetzt zu meinem Arzt gehen, mir ein Attest über meine Fahrtauglichkeit geben lassen und dann in Lagos einen Despachante mit der Neuausstellung beauftragen (bis2033 - alle bisherigen deutschen Klassen).
 

Anhänge

  • DLDMBFhrerschein.pdf
    125,6 KB · Aufrufe: 15
Wer umtauschen möchte:
Man benötigt dazu:

den Original Führerschein (grau oder rosa)
ein aktuelles Passfoto
Kopie und Original des Personalausweises (oder Reisepasses)
ärztliches Attest über die Eignung

zuständig ist die Direção Regional de Mobilidade e Transportes do Algarve in Faro.
Ich jedenfalls drücke mir den Stress in Faro auf diesem Amt nicht rein, sondern gebe das wie oben geschrieben einem Fachmann, der das für mich erledigt (doc.Lagos -Telefon 282087439).

Das ärztliche Attest ist nur dann notwendig, wenn man Fahrzeuge über 3,8 Tonnen fahren möchte bzw. Anhänger mit über 300 kg. Der Führerschein hat dann eine Gültigkeit bis 2033 und es sind alle Klassen eingetragen, die auch im deutschen Führerschein enthalten sind (hoffentlich).

Portugal muss natürlich wieder ein eigenes Süppchen kochen. Hauptsache, die Beamten sind hoffnungslos überlastet.
 
Wenn man aber weder grau noch rosa hat, sondern bereits den EU-scheckkarten-großen?
 
gute Frage. Wenn ich das richtig interpretiere, gilt die Umtauschpflicht für alle deutschen Führerscheine, wenn man länger als 2 Jahre im Land resident ist. Ich bin nächste Woche in Lagos und frage den Despachante, der weiß das mit Sicherheit. Möglich auch, dass die Scheckkartenführerscheine mit den neuen Klasse noch gelten, wenn Du das Papier für die Anmeldung dabei hast. Ich frage nach.
 
hier der vollständige Text des offiziellen Merkblattes der deutschen Botschaft:

-----------------------------

Gültige deutsche Führerscheine werden in Portugal anerkannt und berechtigen zum Führen eines
Kraftfahrzeugs der darin bezeichneten Klassen, jedoch besteht für Inhaber von unbefristeten
deutschen Führerscheinen, die sich für 2 Jahre oder länger in Portugal aufhalten eine Verpflichtung
zum Umtausch des deutschen in einen portugiesischen Führerschein
. Ferner sieht die portugiesische
Straßenverkehrsordnung vor, dass Führerscheininhaber, die ihren Wohnsitz in Portugal nehmen,
verpflichtet sind, sich innerhalb von 60 Tagen in der Führerscheindatei der zuständigen
Führerscheinstelle registrieren zu lassen. Ein entsprechender Nachweis über die Eintragung ist im
Falle einer Verkehrskontrolle vorzulegen.
Ist der zu registrierende deutsche Führerschein zeitlich befristet, so gilt diese Frist auch in Portugal
fort. Eine Erneuerung muss erst sechs Monate vor Ablauf der Frist beantragt werden.
Die deutschen Auslandsvertretungen besitzen keine rechtlichen Kompetenzen zur Mitwirkung in
Führerscheinangelegenheiten. Innerhalb der Europäischen Union gilt, dass der Mitgliedstaat des
Wohnsitzes für die Ersterteilung und Ersatzausstellung nationaler sowie für die Ausstellung
internationaler Führerscheine zuständig ist. Die Deutsche Botschaft kann daher auch bei Verlust
des deutschen Führerscheins keinen neuen Führerschein oder ein gültiges Ersatzdokument
ausstellen. Sofern Wohnsitz in Portugal besteht, ist die Beantragung eines neuen Führerscheins
demnach nur bei portugiesischen Behörden möglich.
Weitere Informationen sind beim portugiesischen Kraftfahrtamt erhältlich:

IMTT - Instituto da Mobilidade e dos Transportes Terrestres, IP
Av. das Forças Armadas, 40
1649-022 Lisboa
Tel.: (00351) 21 79 49 000
Fax: (00351) 21 79 73 777
Internet: www.imtt.pt
Email: imtt@imtt.pt

Hinweis:
Alle Angaben auf diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im
Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich
eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
Adresse:
Campo dos Mártires da Pátria, 38
1169-043 Lisboa
Telefon:
*351-21 881 02 10
Telefax:
Allgemein: *351-21 885 38 46
Konsularreferat: *351-21 881 02 61
Homepage:
http://www.lissabon.diplo.de
Email:
info@lissabon.diplo.de

also muss der deutsche Führerschein in einen portugiesischen Führerschein umgeschrieben werden, wenn man länger als 2 Jahre resident ist.
 
Also mir hat ein GNR Mensch mal gesagt... was kümmert ihn was die EU will, er kontrolliert nur nach pt-Gesetz!
Und dieses besagt folgendes
CAPÍTULO II
Outros títulos de condução
Artigo 13.º
Títulos de condução estrangeiros
1 - Os títulos de condução emitidos por Estados mem-
bros da União Europeia ou do espaço económico euro-
peu são reconhecidos em Portugal para a condução das
categorias de veículos a que habilitam, com as restrições
deles constantes, desde que:
a) Se encontrem válidos;
b) Os seus titulares tenham a idade exigida em Portugal
para a obtenção de carta de condução equivalente.
[...]
3 - Os títulos de condução referidos no n.º 1 que men-
cionem prazo de validade e cujos titulares tenham residên-
cia habitual em Portugal, após caducarem, são revalidados
nos termos e com os requisitos exigidos na lei portuguesa
para os títulos nacionais.
4 - É fixado o prazo de validade administrativa de dois
anos, a partir da data em que o seu titular fixe residência
em território nacional, aos títulos de condução emitidos
por Estados membros da União Europeia ou do espaço
económico europeu que não mencionem termo de vali-
dade.
5 - Findo o prazo referido no número anterior, o título
deve ser revalidado nos termos e com os requisitos exigi-
dos na lei portuguesa para os títulos nacionais.
6 - As condições impostas no n.º 1 são aplicáveis a
todos os títulos de condução que habilitem a conduzir
em Portugal.

Ich entnehme dieser Info, dass nicht pt-Führerscheine in Portugal anerkannt sind, aber für all diejenigen, die hier ihren festen Wohnsitz haben, ein fixes Gültigkeitsdatum haben, sofern kein Ablaufdatum besteht.
Diese werden nach Ablauf dieser Frist in einen nationalen Führerschein umgewandelt. Die Frist beginnt ab dem Anmeldedatum der Residenz in Portugal und läuft nach 2 Jahren ab. Dieses Gesetz betrifft alle gültigen Fahrerlaubnisse, mit denen man in Portugal unterwegs ist.

Quelle: https://dre.pt/application/dir/pdf1sdip/2014/03/05200/0191701984.pdf
 
Das widerspricht aber nicht dem Merkblatt der deutschen Botschaft.

Prinzipiell gilt in dieser Sache - also beim Umtausch - nationales Recht, das ist auch den EU-Richtlinien zu entnehmen. Siehe auch meinen Beitrag hier, #5.

Die Frage ist eben momentan lediglich: Ist der deutsche "scheinbar" unbegrenzte FS, der aber eben auch "nur" bis 2033 gilt, tatsächlich unbegrenzt oder nicht.
Die EU-Richtlinien sind da klar, da heißts
Allgemeine Ausnahme in Artikel 1 Absatz 3
Einige Mitgliedstaaten begrenzen die
Gültigkeitsdauer für bestimmte Führerscheinklassen überhaupt
nicht: eine unbegrenzte Gültigkeitsdauer für Pkw- und Kraftradführerscheine
gilt in
— Belgien,
— Deutschland,
— Frankreich,
— Österreich.


Ich denke schon, dass Deutschland da nachziehen wird: Gesundheitliche Prüfung ab einem bestimmten Alter eben auch für private Fahrer, nicht nur - wie bereits jetzt schon - für Berufskraftfahrer. Ist - imho - auch nicht Geldschneiderei, sondern dient der Verkehrssicherheit. Nicht alle älteren Mitbürger sind so vernünftig und geben den Schein ab, wenn sie nicht mehr fahrtüchtig sind. Man muss ja auch keine Prüfung ablegen, sondern lediglich ein medizinisches Attest bzw. einen Sehtest.
 
Eigene Erfahrung mit der GNR:
Wenn Ich länger als 6 Monate in Portugal wohne, muss Ich der FS - Umtausch innerhalb von 2 Jahre beantragen. Fahre Ich mit der deutsche FS, z. B als Tourist , brauche ich keine Arzt Prüfung gemacht zu haben. Fahre Ich mit der portugiesischen FS brauche Ich ab 60 (?) den Arzt Prüfung.
Das hier entspricht ungefähr das was die Nana sagt.
Problematisch wird es für Portugiesen mit DT - FS, weil jeder der eine "Bilhete de Identidade" (BI) oder Cartão do Cidadão in Portugal beantragt hat, offiziell in Portugal wohnt und wählt. Das Plastik-Ding erlaubt keine Vermerk. Ich rate alle Portugiesen die in Portugal nicht residieren deshalb irgendeine Beweis mit sich zu tragen wo der Wohnsitz steht. Oder sich in Konsulat einzutragen und das bestätigen zu lassen. Der Polizei in Portugal hat skurrile Interpretationen wenn es um Geldstrafen-Eigenkommissionen geht.
Ich habe vor kürzen gehört das ein normalen Hausarzt in Portugal ( in diesen Fall in Oeiras passiert) Fahrattests für "Ein Umkreis von 20 km rundum das Haus" ausstellen kann z. B. zum einkaufen. Als ob Unfälle nur nach 20 km passieren können. Hauptsache man hat das Papier mit sich. Daher Vorsicht. In Portugal weiß man nie was Sache ist.
HG an alle
 
Wie sieht das ganze wohl aus mit dem umtauschen von unbegrenzt gültigen deutschen Führerscheinen, wenn man einen Wohnsitz in Portugal und einen Wohnsitz in einem anderen EU Mitglieds Land hat, aber keinen in Deutschland?

Weiß da jemand Bescheid?

LG

Peter
 
Nach meinem Verständnis:
Es geht nicht um den Wohnsitz, sondern um die Gültigkeitsdauer.
Jeder unbegrenzt gültige deutsche Führerschein muss umgetauscht werden. Ganz egal, wo du deinen Wohnsitz hast. Ausnahme ist lediglich, wenn dein FS eben nach Januar 2013 erstellt wurde - und damit ein "Verfallsdatum" aufweist.
 
Wenn man den Haupt- oder Erstwohnsitz in Portugal hat und/oder eine portugiesische Adresse bei der portugiesischen Steuernummer hinterlegt hat, so ist man von der o. g. Führerscheinregelung (also Ungültigkeit von Führerscheinen ohne Gültigkeitsdatum) betroffen und der Führerschein wird hier als "ungültig" angesehen. (Wobei die Sache mit der Steuernummer <-> Steueradresse vermutlich nicht rechtlich richtig ist, aber so von der hiesigen Polizei gesehen wird.)

Also hinterlegt man, wenn das die melderechtlichen(*) Vorgaben zulassen, bei der portugiesischen Steuernummer eine EU-Anschrift (z. B. aus Ungarn) und legt/belässt seinen Hauptwohnsitz außerhalb von Portugal. Die Post sollte/muss dort aber auch ankommen und eventl. weitergeleitet werden, da dort Steuerbescheide hingehen (gibt auch einen "Online-Abruf-Weg")!

(*) z. B. nicht mehr als 183 Tage/Jahr in Portugal (EU-Land); bei Verteilung in mehrere Länder immer unter 183 Tage/Jahr: wo ist der Lebensmittelpunkt/die "Wurzeln". Hier: Asien, Ungarn, Portugal...
 
Danke schön Chica, danke auch dir sehr Laluna.

Laluna, wie meinst du das mit: Oder eine portugiesische Adresse bei der portugiesischen Steuernummer hinterlegt hat? Brauche ich zwingend eine Steuernummer in Portugal? Rein vorsorglich wäre es interessant zu erfahren, wie der Online Abruf Weg für die portugiesischen Steuerbescheide funktioniert. Kann ich denn ein PKW in Portugal anmelden, wenn ich Portugal "nur" als Zweitwohnsitz habe? Evtl. eins von meinen jetzigen Fahrzeugen als Umzugsgut mitbringen um dann in Portugal auch immer mobil zu sein? Zu den weiteren Fragen betreffend Wohnsitz und Anmeldung habe ich ein neues Thema eröffnet, um dieses Thema hier nicht zu "verfremden" Wäre nett, wenn du, bzw. ihr mir da auch Auskunft geben könnt.

Lieben Dank

Peter
 
Olá Peter,

man braucht in Portugal zwingend eine port. Steuernummer. Ohne die gäbe es keinen Telefonanschluss, kein Bankkonto, kein Auto usw. Ohne Steuernummer kann man hier nix machen. Diese Steuernummer bedeutet aber noch nicht, dass Du hier auch z. B. eine Steuererklärung abgeben musst. Teilweise haben "normale Touristen" eine pt. Steuernummer, weil sie ein Prepaidhandy oder ähnliches wollen.
Auf die jeweiligen Steuerdaten kann man hier zugreifen [DLMURL="https://www.portaldasfinancas.gov.pt/pt/home.action"]Portal das Finanças[/DLMURL] und erweiternd gibt es noch einen Dienst zur digitalen Zustellung der Steuerbescheide (Haus, Auto....), welcher in Deutschland mit de-Mail vergleichbar ist.

Portugal und Auto anmelden ist so eine Sache. Du findest hier im Forum über die Suchfunktion viele, sehr viele Infos. Kurz gesagt: Portugal ist wohl das einzige EU-Land, wo Du NICHT einfach so Dein Auto aus einem anderen EU-Land anmelden kannst. Es kostet eine Art Zulassungssteuer, die je nach Alter und CO2-Ausstoss des Wagens den Wert des Fahrzeugs locker überschreiten kann, aber nicht muss. EIN "kostenfreies Umzugsgut Auto" gibt es auch, aber dann muss man sich mit allen Konsequenzen hier anmelden. M. E. ist das in Eurem Fall nicht sinnvoll.
 
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