hier der vollständige Text des offiziellen Merkblattes der deutschen Botschaft:
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Gültige deutsche Führerscheine werden in Portugal anerkannt und berechtigen zum Führen eines
Kraftfahrzeugs der darin bezeichneten Klassen
, jedoch besteht für Inhaber von unbefristeten
deutschen Führerscheinen, die sich für 2 Jahre oder länger in Portugal aufhalten eine Verpflichtung
zum Umtausch des deutschen in einen portugiesischen Führerschein. Ferner sieht die portugiesische
Straßenverkehrsordnung vor, dass Führerscheininhaber, die ihren Wohnsitz in Portugal nehmen,
verpflichtet sind, sich innerhalb von 60 Tagen in der Führerscheindatei der zuständigen
Führerscheinstelle registrieren zu lassen. Ein entsprechender Nachweis über die Eintragung ist im
Falle einer Verkehrskontrolle vorzulegen.
Ist der zu registrierende deutsche Führerschein zeitlich befristet, so gilt diese Frist auch in Portugal
fort. Eine Erneuerung muss erst sechs Monate vor Ablauf der Frist beantragt werden.
Die deutschen Auslandsvertretungen besitzen keine rechtlichen Kompetenzen zur Mitwirkung in
Führerscheinangelegenheiten. Innerhalb der Europäischen Union gilt, dass der Mitgliedstaat des
Wohnsitzes für die Ersterteilung und Ersatzausstellung nationaler sowie für die Ausstellung
internationaler Führerscheine zuständig ist. Die Deutsche Botschaft kann daher auch bei Verlust
des deutschen Führerscheins keinen neuen Führerschein oder ein gültiges Ersatzdokument
ausstellen. Sofern Wohnsitz in Portugal besteht, ist die Beantragung eines neuen Führerscheins
demnach nur bei portugiesischen Behörden möglich.
Weitere Informationen sind beim portugiesischen Kraftfahrtamt erhältlich:
IMTT - Instituto da Mobilidade e dos Transportes Terrestres, IP
Av. das Forças Armadas, 40
1649-022 Lisboa
Tel.: (00351) 21 79 49 000
Fax: (00351) 21 79 73 777
Internet:
www.imtt.pt
Email:
imtt@imtt.pt
Hinweis:
Alle Angaben auf diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im
Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich
eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
Adresse:
Campo dos Mártires da Pátria, 38
1169-043 Lisboa
Telefon:
*351-21 881 02 10
Telefax:
Allgemein: *351-21 885 38 46
Konsularreferat: *351-21 881 02 61
Homepage:
http://www.lissabon.diplo.de
Email:
info@lissabon.diplo.de
also muss der deutsche Führerschein in einen portugiesischen Führerschein umgeschrieben werden, wenn man länger als 2 Jahre resident ist.